Kriterien für das Kneipp-Gütesiegel
Anerkannte Gesundheitshöfe müssen die in den Richtlinien enthaltenen Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus sind durch die Vielfalt der Betriebe – wie Wald- und Forstwirtschaft, Bergbauernhöfe, Milchwirtschaft, Wein- und Ackerbaubetriebe u.a. – die hofspezifischen und touristischen Angebote sehr verschieden. Allgemeine und fachliche Voraussetzungen:
Unterkunft – Einrichtung und Ausstattung:
 |
Einrichtung und Ausstattung angelehnt an die DLG-Qualitätskriterien |
 |
Möblierung bevorzugt aus Holz |
 |
Nichtrauchergebot im Gästebereich |
 |
Bereitstellung von Gesundheitsliteratur, Videos etc. |
 |
Ausstattung der Zimmerduschen mit Kneipp-Gießhandstücken |
 |
Sauna (am Hof oder in näherer Umgebung) mit Kneipp-Grundausstattung bestehend aus 3/4 Zoll Gießschlauch mit Thermostatventil oder Einhandhebelmischer, Kunststoffrost, 2 Fußbadewannen, 2 Armbadewannen |
Unterkunft – Außenanlagen
 |
Ökolog. bewirtschafteter Hausgarten mit Kräuterbeet |
 |
naturnaher, geschützter Liegebereich |
 |
gepflegte Hofstelle |
 |
Möglichkeiten zum Umgang mit Haus- und Kleintieren |
 |
Möglichkeiten zum Taulaufen, Wassertreten oder Armbaden in Hofnähe. Hierzu können naturnahe Anlagen (Bachlauf, Hofbrunnen u.ä.) genutzt werden |
Unterkunft – Sportgeräte für Außen- und Innenaktivitäten
 |
Mindestens drei einfache Sportgeräte für Innen- und Außenaktivitäten (z.B. Tischtennisplatte, Ball- und Kugelspiele etc.). |
Unterkunft – Serviceleistungen
 |
Soweit Verpflegung angeboten wird, hat diese vollwertig zu sein, evtl. in Zusammenarbeit mit Gaststätten |
 |
Angebot von frischen Nahrungsmitteln aus dem Hausgarten und der Region |
 |
Regelmäßige gesundheitsfördernde Angebote, in Form von Gesprächsrunden, Vorträge, prakt. Demonstration, Animation, die auf den Wirkprinzipien der Kneipplehre (Wasserandwendungen, Bewegung, Ernährung, Kräuter, Lebensordnung) basieren |
Qualitätssicherung
 |
Regelmäßige Überprüfungen durch eine Qualitätssicherungs-Kommission finden alle vier Jahre statt. Ein schriftlicher Nachweis darüber, daß die Kriterien erfüllt werden, ist alle zwei Jahre einzureichen |
 |
Die Kommission überprüft gemeldete Mängel und kann die Führung der Anerkennungsplakette versagen |
|