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Anerkannte Gesundheitshöfe müssen die in den Richtlinien enthaltenen Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus sind durch die Vielfalt der Betriebe – wie Wald- und Forstwirtschaft, Bergbauernhöfe, Milchwirtschaft, Wein- und Ackerbaubetriebe u.a. – die hofspezifischen und touristischen Angebote sehr verschieden.
Allgemeine und fachliche Voraussetzungen:![]() |
Erfolgreicher Abschluss des Qualifizierungslehrganges "Gesunde Ferien auf dem Bauernhof" an der Sebastian-Kneipp-Akademie |
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Mitarbeit in einem Arbeitskreis "Urlaub auf dem Bauernhof", sowie Mitgliedschaft in der Abteilung " Kneipp-Gesundheitshof" und im nächstliegenden Kneipp-Verein |
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Nachweis über Fortbildungen in der Gesundheitsförderung, die von der Sebastian-Kneipp-Akademie anerkannt sind (mind. 12 Unterrichtsstunden pro Jahr, die auch an anderen Institutionen z.B. Arbeitskreise der staatlichen Beratungsstellen für Ernährung und Hauswirtschaft, absolviert werden können) |
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Überprüfung des Betriebes durch eine Qualitätssicherungs-Kommission |
Unterkunft – Einrichtung und Ausstattung:

Einrichtung und Ausstattung angelehnt an die DLG-Qualitätskriterien

Möblierung bevorzugt aus Holz

Nichtrauchergebot im Gästebereich

Bereitstellung von Gesundheitsliteratur, Videos etc.

Ausstattung der Zimmerduschen mit Kneipp-Gießhandstücken

Sauna (am Hof oder in näherer Umgebung) mit Kneipp-Grundausstattung bestehend aus 3/4 Zoll Gießschlauch mit Thermostatventil oder Einhandhebelmischer, Kunststoffrost, 2 Fußbadewannen, 2 Armbadewannen
Unterkunft – Außenanlagen

Ökolog. bewirtschafteter Hausgarten mit Kräuterbeet

naturnaher, geschützter Liegebereich

gepflegte Hofstelle

Möglichkeiten zum Umgang mit Haus- und Kleintieren

Möglichkeiten zum Taulaufen, Wassertreten oder Armbaden in Hofnähe. Hierzu können naturnahe Anlagen (Bachlauf, Hofbrunnen u.ä.) genutzt werden
Unterkunft – Sportgeräte für Außen- und Innenaktivitäten

Mindestens drei einfache Sportgeräte für Innen- und Außenaktivitäten (z.B. Tischtennisplatte, Ball- und Kugelspiele etc.).
Unterkunft – Serviceleistungen

Soweit Verpflegung angeboten wird, hat diese vollwertig zu sein, evtl. in Zusammenarbeit mit Gaststätten

Angebot von frischen Nahrungsmitteln aus dem Hausgarten und der Region

Regelmäßige gesundheitsfördernde Angebote, in Form von Gesprächsrunden, Vorträge, prakt. Demonstration, Animation, die auf den Wirkprinzipien der Kneipplehre (Wasserandwendungen, Bewegung, Ernährung, Kräuter, Lebensordnung) basieren
Qualitätssicherung

Regelmäßige Überprüfungen durch eine Qualitätssicherungs-Kommission finden alle vier Jahre statt. Ein schriftlicher Nachweis darüber, daß die Kriterien erfüllt werden, ist alle zwei Jahre einzureichen

Die Kommission überprüft gemeldete Mängel und kann die Führung der Anerkennungsplakette versagen